Aufsichtsrechtliche Anforderungen. Auswirkungen auf Leasinggesellschaften
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Bachelorarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich BWL - Investition und Finanzierung, Note: 1, 4, Europäische Fernhochschule Hamburg, Veranstaltung: Europäische Betriebswirtschaftslehre, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 wird Finanzierungsleasing als Finanzdienstleistung im Sinne des Kreditwesengesetzes klassifiziert. Finanzierungsleasinganbieter gelten dadurch als Finanzdienstleistungsinstitute, die bestimmte aufsichtsrechtliche Anforderungen des Kreditwesengesetzes sowie die daraus abgeleiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) erfüllen müssen.
Diese regulatorischen Anforderungen stellen die Unternehmen der Branche vor enorme Herausforderungen: Neben der Einhaltung zahlreicher formaler Pflichten schreibt das Aufsichtsrecht insbesondere die Umsetzung organisatorischer Anforderungen vor - auch wenn die Leasinggesellschaften bereits vor Inkrafttreten der aufsichtsrechtlichen Änderungen organisatorische Maßnahmen implementiert hatten, um den speziellen betriebswirtschaftlichen Erfordernissen des Leasinggeschäfts gerecht zu werden.
Diese Arbeit untersucht die These, ob die neuen regulatorischen Anforderungen an die Leasinggesellschaften uneingeschränkt anwendbar bzw. umsetzbar sind und den erklärten Zielen der Finanzdienstleistungsaufsicht gerecht werden. Dazu wird zunächst der Leasingmarkt analysiert und diese neuen Anforderungen im Kontext dargestellt. Mit der Untersuchung der Auswirkungen dieser Anforderungen auf Leasinggesellschaften werden beide Themenkomplexe dann zusammengeführt und im nächsten Schritt auf Angemessenheit und Anwendbarkeit analysiert. Die Arbeit schließt mit einem Ausblick auf die zukünftige Entwicklung und kann als Orientierungshilfe bei der Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen in Leasingunternehmen dienen.
Der Fokus liegt auf den Erfordernissen, deren Auswirkungen auf die Organisation und Geschäftsprozesse der Leasinggesellschaften
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