Aufsätze und Abhandlungen
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Das Publicum ist sehr berechtigt, von dem, der etwas den Aussprüchen desselben unterwirft, zu fordern, daß er, wenn er das Gemälde aufgestellt hat, weggehe, und schweige. Ich darf sagen, daß ich diesem Gesetze beinahe mit einer Art Gewissenhaftigkeit nachgelebt habe. Ich habe mich gleich von Anfange unter die Zuschauer gemischt, geschwiegen, und von einigen gelernt. Ich werde auch itzt nichts anders tun. Ich werde nur einige von den Zuschauern, die mich hören wollen, auf die Seite nehmen, und sie auf eine Stelle führen, von welcher, wie ich glaube, Gedichte von dieser Art, in ihrem wahren Gesichtspunkte, angesehn werden. Meine Absicht ist also nicht, vom Messias, sondern von derjenigen Poesie, die ich die heilige nenne, überhaupt zu reden.
Ich weiß sehr wohl, daß ich mich hier doppelter Gefahr aussetze. Die erste ist, daß ich von einer Sache nur etwas sage, von der man ein Buch schreiben müßte, sie ganz zu sagen. Und es ist schwer, von einer wichtigen Sache genung zu sagen, wenn man sie nicht erschöpft. Die zweite Gefahr ist, daß ich meine Richter an die strengen Forderungen erinnere, die sie, so sehr berechtigt, an denjenigen tun, der es unternimmt, sie, durch diesen Weg, auf den erhabenen Schauplatz der Religion zu führen. Allein sowohl diese Vorstellung, als auch meine Abneigung, etwas, das zur Kritik gehört, zu schreiben, hat bei mir der Gedanke überwunden, daß ich dadurch vielleicht etwas täte, das einigen nützen, und andern angenehm sein könnte. Eh ich von der Sache selbst rede, kann ich die Frage nicht ganz unberührt lassen: Ob es erlaubt sei, den Inhalt zu Gedichten aus der Religion zu nehmen? Es können sie einige, aus wirklicher Frömmigkeit, tun. Diesen antworte ich mit der Ehrerbietung, die ich gegen jedes rechtschaffne Herz habe.
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