Aufklärung und Informationskontrolle im Zivilprozess
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Der Zivilprozess jeder modernen Rechtsordnung muss zwei gegenläufige Ziele versöhnen: die Aufklärung des Sachverhalts und die Geheimhaltung schutzwürdiger Informationen. Bei der Lösung dieser Spannung haben sich in der kontinentalen und anglo-amerikanischen Rechtstradition sehr unterschiedliche Ansätze entwickelt. Thomas Vogt Geisse untersucht die Instrumente, mit welchen das deutsche, englische und US-amerikanische Recht diverse Gefahren der zivilprozessual veranlassten Informationsverbreitung regulieren. Die flexiblen Mittel des common law - beispielsweise die gerichtliche Anordnung von Informationsnutzungsverboten oder Vertraulichkeitskreisen - kontrastieren dabei mit den vergleichsweise beschränkten Kontrollmöglichkeiten deutscher Zivilrichter. Insbesondere das heikle Problem des beweisrechtlichen Geheimverfahrens wird durch den Rechtsvergleich in ein neues Licht gerückt.
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