Asylgrundrecht und Refoulementverbot
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Das asylgrundrechtliche Refoulementverbot ist das Verbot, den politisch Verfolgten in den Verfolgerstaat zurückzuweisen, auszuweisen, abzuschieben oder auszuliefern. Die entstehungsgeschichtliche und verfassungssystematische Analyse erweist es als frühe und bereichsspezifische Ausprägung eines aus der Menschenwürde und den grundrechtlichen Kerngehalten folgenden, allgemeinen Grundrechtes auf Non-Refoulement. Dieses Grundrecht gewinnt vor allem in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zunehmend Konturen. Seine Konkretisierungen im Asylrecht, in den ausländerrechtlichen Zurückweisungs- und Abschiebungsverboten und im Auslieferungsrecht beruhen auf einem gemeinsamen menschenrechtlichen Grundgedanken: Der Staat greift auch dann in Würde und Rechte von Menschen ein, wenn er sie in einen Staat zurückweist oder überstellt, in welchem ihnen Menschenwürdeverletzungen konkret drohen. Das Drittstaatenurteil des Bundesverfassungsgerichts und das dort entwickelte "Konzept normativer Vergewisserung" werden anhand dieses Maßstabs, der als Bestandteil des europäischen Verfassungsrechts auch für das europäisierte Flüchtlingsrecht Geltung besitzt, kritisch gewürdigt.
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