Arzneiverordnungs-Report 2023
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Der Arzneiverordnungs-Report ist seit 1985 eine gemeinsame Publikation von Autoren aus Pharmakologie, Klinik, Praxis, Gesundheitsökonomie und Krankenversicherung. Basis sind die Verordnungsdaten von Arzneimitteln für ambulante Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Datenbasis des Jahres 2022 sind ca. 820 Mio. Verordnungen von 152.481 Vertragsärztinnen und -ärzten und 62.759 Vertragszahnärztinnen und -ärzten für 73, 7 Mio. GKV-Versicherte. Die allgemeine Verordnungs- und Marktentwicklung (Teil I) wird in 4 Kapiteln dargestellt und kritisch diskutiert, und zwar: in Kapitel 1 Arzneiverordnungen 2022 im Überblick, in Kapitel 2 die 46 neuen Arzneistoffe des Jahres 2022 und deren Ergebnisse in der frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, in Kapitel 3 therapeutischer Nutzen und Therapiekosten von Gentherapien sowie in Kapitel 4 ein Überblick über Maßnahmen zur Förderung des Einsatzes von Biosimilars in europäischen Ländern. Die Nettokosten für Arzneimittel der GKV sind 2022 um 5% gestiegen, und zwar auf rund 52, 85 Mrd. EUR. Verantwortlich für diesen erneuten Anstieg der Nettokosten sind neben Onkologika und Immunsuppressiva vor allem Antidiabetika, deren Nettokosten um 18% auf 3, 61 Mrd. EUR und Verordnungen um 7% auf 35, 2 Mio. angestiegen sind. Demgegenüber sind die Nettokosten der beiden nettostärksten Arzneimittelgruppen (Onkologika und Immunsuppressiva) 2022 nur gering um 0, 03 % bzw. 0, 25% angestiegen. Deutliche Anstiege der Nettokosten sind auch bei Dermatika, Lipidsenkern, Antibiotika und zystischen Fibrose-Modulatoren zu verzeichnen. Trotz eines hohen Verordnungsvolumens am gesamten Arzneimittelmarkt (81, 3%) verursachten Generika 2022 nur noch 26, 5% des Gesamtumsatzes. Demgegenüber erzielten Orphan-Arzneimittel auch 2022 trotz ihres geringen Verordnungsvolumens (32, 4 Mio. DDD) erneut ein hohes Umsatzvolumen von 7, 13 Mrd. EUR.Bei den im Teil II besprochenen Indikationsgruppen haben sich bei den verantwortlichen Autorinnen und Autoren einige Änderungen ergeben. Die Indikationsgruppen sind wie bereits im Arzneiverordnungs-Report 2022 in die folgenden Abschnitte II bis XIII mit insgesamt 36 Kapiteln gegliedert: II (maligne Erkrankungen), III (Herz-Kreislauf-Erkrankungen), IV (Blut und Gerinnung), V (Erkrankungen des Stoffwechsels und des Gastrointestinaltraktes), VI (Infektionserkrankungen), VII (Schmerz, Entzündung und Immunsystem), VIII (Erkrankungen des Nervensystems und der Augen), IX (Erkrankungen der Lunge und der Luftwege), X (Urologische Erkrankungen), XI (Hauterkrankungen und Allergien), XII (Hormonsystem) und XIII (Erkrankungen des Mundes und der Zähne).Die HerausgeberProfessor Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, BerlinProfessor Dr. med. Bernd Mühlbauer, Institut für Pharmakologie, Klinikum Bremen-Mitte, BremenProfessor Dr. med. Roland Seifert, Institut für Pharmakologie, Medizinische Hochschule Hannover
Erscheint im März