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Arzneimittelzulassung und Verbraucherschutz

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Die Einführung eines staatlichen Zulassungsverfahrens für Arzneimittel geschah nicht nur zur Angleichung an internationale Handelsstandards, sondern auch im Namen der Volksgesundheit. Im Wortlaut des Arzneimittelgesetzes von 1976, seinem Verwaltungsvollzug sowie seiner Haftungsregelung ist dieses Ziel unterrepräsentiert. Verrechtlichung und Verbürokratisierung bewirken zudem, dass die Kontrolle der Medizin von Seiten der Laien und potentiellen Arzneimittelopfer, z.B. über die Information oder auch über die Partizipation in der pharmakologischen Risikopolitik nicht bessere, sondern schlechtere Voraussetzungen bekommen hat.
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