Art. 11 Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie und seine Umsetzung durch das Wertpapierhandelsgesetz
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Die 31 ff. WpHG regeln Aufklärungspflichten der Wertpapierunternehmen gegenüber den Kunden. Sie sind europarechtlichen Ursprungs. Will man also diese Pflichten vollständig erfassen, so reicht es nicht aus, sie nach den gängigen nationalen Auslegungsmethoden zu interpretieren. Ziel dieser Arbeit ist vielmehr, dem europäischen Ursprung der Pflichten dadurch Rechnung zu tragen, daß sie einer richtlinienkonformen Auslegung unterzogen werden. Den Anknüpfungspunkt der Auslegung bildet Art. 11 Wertpapierdienstleistungs-Richtlinie, wobei auch Regelungen des englischen und des US-amerikanischen Kapitalmarktrechts vergleichend herangezogen werden. Das Ergebnis der Auslegung der Richtlinienvorschrift wird dann den 31 ff. WpHG zugrunde gelegt. Im Verlauf der Arbeit zeigt sich, daß das Gebot zur richtlinienkonformen Auslegung an mehreren Stellen zu einer Korrektur der bisherigen Auslegungsergebnisse zwingt. Letztlich stellt sich der Inhalt der 31 ff. WpHG damit in einem neuen Licht dar.
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