Arbeitswelt Kirche
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In der schon seit den 70er Jahren andauernden Kontroverse um Tarifverträge in der Kirche wird ein Argument stereotyp wiederholt: Kirche ist eine Dienstgemeinschaft, gewerkschaftliche Interessenvertretung, Tarifverträge und Betriebsräte kann es nicht geben und hat es nie gegeben. Das ist ein Irrtum. In der Weimarer Zeit gelten Betriebsverfassung und Tarifrecht unwidersprochen auch für kirchliche Beschäftigte. Und diese entwickeln eine große Bandbreite an Formen und Inhalten der Interessenvertretung: vom berufsständischen Verband bis zur sozialistischen Gewerkschaft, vom Aufbau genossenschaftlicher Selbsthilfe bis zur offensiven Lohnforderung an den Arbeitgeber, von der defensiv vorgebrachten Anfrage bis zur Tarifverhandlung, der Demonstration und dem Streik - und all dies in dem Selbstbewußtsein, speziell kirchliche Beschäftigte zu sein.
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