Arbeitsrechtliche Folgen aus Unternehmensumstrukturierungen
BücherAngebote / Angebote:
Masterarbeit aus dem Jahr 2013 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1, 7, Hochschule Osnabrück, Veranstaltung: Arbeitsrecht/ Gesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Mehr denn je sind Unternehmen durch die andauernde Finanz-und Wirtschaftskrise gezwungen ihre Finanzlage, ihre eigene Unternehmens-und Betriebsstruktur sowie künftige wirtschaftliche Chancen und Risiken zu überprüfen. Die Masterarbeit gibt einen zusammenfassenden Überblick über die arbeitsrechtlichen Folgen mit einer schwerpunktmäßigen kollektivrechtlichen Betrachtung.
Im ersten Abschnitt werden zur Einführung der Begriff Umstrukturierung bestimmt und die relevanten arbeitsrechtlichen Begrifflichkeiten Betrieb, Unternehmen und Konzern kurz erläutert. Schwierigkeiten ergeben sich bei der Ermittlung der kollektiven Beteiligungsrechte und anderen arbeitsrechtlichen Folgen daraus, welche Ebene durch die Umstrukturierungsmaßnahme betroffen ist. Zu unterscheiden ist in die gesellschaftsrechtliche Unternehmensebene, die betriebliche Ebene oder gemischte gesellschaftsrechtliche und personell-betriebliche Vorgänge. Es werden zu jeder Ebene beispielhafte Umstrukturierungsmaßnahmen dargestellt und ihre arbeitsrechtlichen Folgen identifiziert.
Im zweiten Abschnitt werden die ermittelten kollektiven Beteiligungsrechte dargestellt. Thematischer Schwerpunkt ist die Betriebsänderung mit ihren Tatbeständen nach § 111 BetrVG mit den Rechtsfolgen Interessenausgleich und Sozialplan nach § 112 BetrVG. Ein eigenständiger Unterlassungsanspruch im Wege der einstweiligen Verfügung durch den Betriebsrat bei Betriebsänderungen konnte auf Grund eines Widerspruches zur betriebsverfassungsrechtlichen Systematik von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten nicht bejaht werden. Daneben werden u.a. umwandlungsrechtliche Beteiligungsrecht, der Wirtschaftsausschuss nach § 106 BetrVG und als Exkurs die Massenentlassung nach § 17 KSchG betrachtet.
Der dritte Absc
Folgt in ca. 10 Arbeitstagen