Arbeitsrecht in Australien
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Zwischen 1988 und 1996 wurde das australische Arbeitsrecht, das bisher in Deutschland selten Gegenstand eingehender Untersuchung war, radikal reformiert. Vor den Reformen wurden in diesem außergewöhnlichen System Löhne und Arbeitsbedingungen im Wesentlichen durch eine Kommission industrieübergreifend und bundesweit verbindlich festgelegt. Verfahrenstechnisch erfolgte dies durch den Erlass von Zwangschlichtungssprüchen. Heute können dagegen Arbeitsbedingungen auch eigenverantwortlich auf der Betriebsebene ausgehandelt werden. Insofern setzten die Reformen die Diskussion um die Dezentralisierung und Flexibilisierung des Arbeitsrechts um.
Die Arbeit skizziert zunächst das traditionelle Arbeitsrechtssystem, seine Unzulänglichkeiten und seine Reformierung. Nach der Darstellung der aktuellen Rechtslage werden die tatsächliche Akzeptanz der neu geschaffenen betrieblichen Regelungsinstrumente sowie einige volkswirtschaftliche Auswirkungen des Wechsels zum Enterprise Bargaining untersucht. Der Autor zieht eine positive Bilanz der Reformen, insbesondere im Hinblick auf die Steigerung der Arbeitsproduktivität.
Ein einjähriger Aufenthalt in Sydney ermöglichte dem Verfasser die Auswertung der in Deutschland nur schwer zugänglichen einschlägigen Literatur.
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