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Arbeitsmigration

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 38. Kapitel: Gastarbeiter, Gastarbeiterroute, Arbeiterkolonie, Kafala, Ganz unten, Vertragsarbeiter, Ruhrpolen, Indentur, Braindrain, Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei, Wanderarbeiter, Saisonnierstatut, Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Italien, Hollandgänger, Wie geht man als Arbeiter nach Deutschland?, Transnationalismus, Kuli, Fremdarbeiter, Greencard, Wirtschaftsflüchtling, Aapravasi Ghat, Inlandslegitimierungszwang, Wetback, Lippische Ziegler, Sachsengänger, Hobo, Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Tunesien, Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Marokko, Hochrangige Konsensgruppe Fachkräftebedarf und Zuwanderung, Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Griechenland, Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Spanien, Ethnischer Verkehr, Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Portugal, Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Jugoslawien, Heuss-Türken, Wanderarbeitsstätte, Viatikum. Auszug: Unter Arbeitsmigration versteht man die Wanderung (von lat. migratio, "Wanderung", "Auswanderung") von Menschen zum Zweck der Arbeitsaufnahme. Dabei ging (und geht auch heute noch) die Wanderung vorwiegend aus industriell weniger entwickelten Regionen in ökonomisch weiter entwickelte. In der Bundesrepublik Deutschland beschrieb der erste Bericht der Bundesanstalt für Arbeit die wirtschaftliche und soziale Lage nichtdeutscher Arbeitnehmer mit der Überschrift "Ausländische Arbeitnehmer 1969". Diese Bezeichnung ersetzte bei offiziellen Stellen und bei den Gewerkschaften seit damals zunehmend den Begriff Gastarbeiter. "Gastarbeiter" hatte "Fremdarbeiter" ersetzt, womit Kriegsgefangene und ausländische Zivilisten in der Zeit des Nationalsozialismus bezeichnet worden waren, die im Deutschen Reich Zwangsarbeit leisten mussten. Unter ausländischen Arbeitnehmern verstand man in der Bundesrepublik Deutschland damals sowohl die in den ärmeren Mittelmeerländern (Italien, Spanien, Portugal, Griechenland, Jugoslawien und Türkei, den "Anwerbestaaten") angeworbenen Arbeiter, als auch Ausländer aus den reicheren Nachbarstaaten, wie Österreich, Niederlande, England, Frankreich, unter denen sich häufiger auch qualifizierte Angestellte befanden. Diese spielten aber wegen ihrer wesentlich geringeren Anzahl auch nur eine geringere Rolle. In der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs und der Vollbeschäftigung fehlte es an qualifizierten Arbeitskräften für gering qualifizierte Tätigkeiten, vor allem in der Montan- und Automobilindustrie, Stadt- und Gebäudereinigung. Im europäischen Ausland wurden seit 1955 mithilfe von Anwerbebüros und Gleitmitteln von bilateralen Anwerbeabkommen vor allem weibliche Gastarbeiter angeworben. Der Begriff des "Gastes" sprach für sich, da man im Gastland Deutschland einen vorübergehenden Aufenthalt zur Leistung von Arbeit vorsah. Auf der anderen Seite verbietet es die Gastfreundschaft, seinen Gast arbeiten zu lassen. Die Widersprüchlichkeit und Ironie dieses Be
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen

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