Arbeitsblatt DWA-A 793-1 Technische Regel wassergefährdender Stoffe (TRwS) - Biogasanlagen - Teil 1: Errichtung und Betrieb mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft (Entwurf)
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Die TRwS 793-1 konkretisiert die technischen und betrieblichen Anforderungen entsprechend § 62 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) für die Errichtung und den Betrieb von neuen Biogasanlagen mit Gärsubstraten landwirtschaftlicher Herkunft. Die TRwS 793-1 geht auf Anforderungen an den Standort ein und konkretisiert die wasserrechtlichen Anforderungen an verschiedene Anlagenteile in Anlagen zum Herstellen von Biogas, wie beispielsweise an Behälter, Sicherheitseinrichtungen und Rohrleitungen. Zudem werden detaillierte Regelungen für die Ausführung der Umwallung aufgezeigt sowie Regelungen zum Betrieb und zur Sachverständigenprüfung gemäß AwSV getroffen. Für technische Regelungen für Anlagen zum Lagern von Gärsubstraten, Anlagen zum Lagern der Gärreste sowie den Anlagen zugehörige Abfüllanlagen von Biogasanlagen mit Gärsubtraten landwirtschaftlicher Herkunft wird auf TRwS 792 "JGS-Anlagen" Bezug genommen, da ein vergleichbares Gefährdungspotenzial vorliegt. Sind aufgrund von gesetzlichen Regelungen in der AwSV oder technischen Besonderheiten von Biogasanlagen abweichende Festlegungen erforderlich, sind diese in TRwS 793 geregelt.
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