Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
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Der Handkommentar zum AÜG
ist zur rechten Zeit erschienen: Mit der Reform des Leiharbeits- und Werkvertragsrechts ist die geltende Rechtslage erheblich komplexer geworden:
Leiharbeit muss ab sofort offen erfolgen
sog. Vorratserlaubnisse bieten keine Absicherung mehr
der Einsatz von Leiharbeitnehmern ist zeitlich begrenzt
das Gleichstellungsgebot ist neu justiert
die Beschäftigung von Leiharbeitnehmern im Arbeitskampf ist eingeschränkt
sog. Festhaltenserklärungen sorgen für neuen Zündstoff
Die Neuregelungen sind für die Bewertung zahlreicher Modelle des Fremdpersonaleinsatzes und unzählige Beschäftigungsverhältnisse in den Betrieben relevant. Doch auch nach der Reform bleiben viele Zweifelsfälle bei der Abgrenzung Leiharbeit/Werkvertrag/Selbstständigkeit.
Topaktuell zur Reform
nutzt der neue Kommentar die Chance, die Auswirkungen der Neuregelungen auf das AÜG zu beschreiben und darüber hinaus die neuesten Erkenntnisse zu den wichtigen ergänzenden Normen aus
dem Mindestlohnrecht
dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
dem Arbeitnehmerentsendegesetz
sowie dem neu ins BGB eingefügten § 611a im Kontext zu erläutern. Aus einer Hand erhält der Nutzer somit alle relevanten Informationen zu den Stichworten Arbeitnehmerüberlassung, Leiharbeitnehmer, Stammbelegschaft, gerechte Entlohnung, Scheinwerkvertrag und Scheinselbstständigkeit auf aktuellem Stand.
Besonders hilfreich
Bei jeder Kommentierung, bei der es sinnvoll ist, sind detaillierte Hinweise auf tarifvertragliche Abweichungen und spezielle Besonderheiten einzelner Branchen enthalten.
Der Autor
ist Privatdozent für Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht, Arbeits- und Wirtschaftsrecht und als Rechtsanwalt tätig. Er forscht und lehrt seit vielen Jahren an der Universität Leipzig zum Arbeitsrecht und ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Arbeitnehmerüberlassungsrecht.
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