Anwaltliches Werberecht
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Die Konzeption
Auch für Anwaltskanzleien gilt: Um die eigene Marktposition zu verbessern, ist der Einsatz verschiedener Marketinginstrumente unverzichtbar. Anders als viele andere Berufsgruppen können Anwälte jedoch nicht mit jedem Mittel werben - zudem beobachtet die Kollegenschaft durchaus argwöhnisch jede neue Marketingidee. Die Entwicklung einer Kanzlei kann andererseits nicht dem Zufall überlassen werden, und die stete Gewinnung neuer Mandate muss geplant sein.
Das Werk bietet
Marketingmaßnahmen von A-Z und ihre (Un)-Zulässigkeit nach der Rechtsprechung z.B.:
Imagewerbung (Sponsoring)
Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen
Zeitungs-, Rundfunk- und Fernsehwerbung
Postwurfsendungen und Praxisbroschüren
Werbung auf Straßenbahnwagen und Bussen
Rankinglisten
Preiswerbung
Homepage und Domain
Für die Neuauflage wurde die seit der 1. Auflage ergangene Rechtsprechung umfassend ausgewertet und die Darstellung erweitert, so unter anderem um die Entscheidungen zum Werbeverbot für die Anwaltsrobe, sowie bezüglich der Schockwerbung auf Tassen oder mit Pinup-Kalendern.
Hilfe bei der Planung eigener Marketingaktivitäten: was geht - was geht nicht?
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen