Anordnung einstweiliger Maßnahmen im Schiedsverfahren
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In der Praxis hat sich in den letzen drei Jahrzehnten eine immer größer werdende Nachfrage nach schiedsrichterlichen einstweiligen Maßnahmen entwickelt, sodass immer mehr Schiedsordnungen von internationalen Schiedsinstitutionen und nationale Gesetze den Schiedsgerichten die Befugnis zum Erlass solcher Maßnahmen einräumten. In dieser Arbeit werden die von der UNCITRAL-Arbeitsgruppe entwickelten Vorschriften betreffend den schiedsrichterlichen einstweiligen Rechtsschutz, die diesbezüglich alten Bestimmungen des UNICITRAL Modellgesetzes, die entsprechenden Regelungen der nationalen Gesetze von England, Deutschland und Österreich sowie die relevanten Bestimmungen ausgewählter internationaler Schiedsordnungen, der UNCITRAL Arbitration Rules 1976 und der ICC Arbitration Rules 1998, sowie der Wiener Regeln miteinander verglichen. Anhand der genannten Vorschriften wird untersucht, wie der schiedsrichterliche Rechtsschutz sinnvoll ausgestaltet werden kann.
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