Anonyme Bewerbung. Toleranz und Diskriminierung im Auswahlverfahren
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Studienarbeit aus dem Jahr 2018 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Note: 2, 0, Evangelische Hochschule Ludwigsburg (ehem. Evangelische Fachhochschule Reutlingen-Ludwigsburg, Standort Ludwigsburg), Sprache: Deutsch, Abstract: Hauptsächlich geht es in dieser Hausarbeit um die Frage, ob die Anonymisierung von Bewerbungen einen Vorteil im Auswahlverfahren hat. Zuerst erfolgt ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen, mit Betrachtung der Rolle von rechtlichen Grundlagen im Verlauf des Bewerbungsprozesses. Darauffolgend wird das Bewerbungsverfahren mit Blick auf aktuelle Problemfelder und die Umsetzung der Anonymisierung beschrieben. Außerdem wird das Pilotprojekt Deutschlands kurz betrachtet. Danach werden bereits gemachte Erfahrungen aus verschiedenen Ländern beleuchtet, woran im Anschluss Aussagen zu Vorteilen und Nachteilen sowohl für Bewerbende als auch für Arbeitgeber gezogen werden. Abschließend folgt ein Fazit, welches teilweise auch eigene Meinung beinhaltet. Obwohl die absichtliche Benachteiligung von Menschen nicht dem Grundsatz der Gleichheit aller Menschen entspricht, kommt die Benachteiligung diverser gesellschaftlicher Gruppen nicht selten vor. Gerade auf dem Arbeitsmarkt verläuft ein Bewerbungsverfahren oft nicht so, wie eigentlich im allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vorgesehen. Um die Chancen für alle Bewerbenden fairer zu gestalten, gehört eine anonyme Bewerbung in einigen Ländern der Welt, wie zum Beispiel in den USA, bereits zur Normalität. Deutschland erprobte in einer Studie der Antidiskriminierungsstelle des Bundes die Wirksamkeit anonymisierter Bewerbungen. Das Pilotprojekt begann im Jahr 2010 und endete Anfang 2012. Doch trotz positiver Rückmeldungen und Resultaten hat sich diese Art der Bewerbung in Deutschland noch immer nicht durchgesetzt. Betroffene Personengruppen sind vor allem Menschen mit Migrationshintergrund oder ausländisch klingendem Namen, ältere Personen, sowie Frauen mit Kindern. Außerdem werden Bewerbende auch nach äußerem Erscheinungsbild vorverurteilt. Denn der Gesamteindruck einer Person wird durch den ersten Eindruck entscheidend geprägt, auch "first impression error" genannt.
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