Anmerkungen zur Rolle von Kommunalverwaltungen im »Dritten Reich«
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In einem einzigartigen Akt der Selbstanpassung behaupteten sich 1933 Verwaltungen durch blitzartig vollzogene Selbstgleichschaltung. Vor dem Erfahrungshorizont der Revolution von 1918/19 galt der Stabilisierung des Staates höchstes Augenmerk, obgleich offensichtlich eine Diktatur aufzog. Die neuen NS-Machthaber benötigten weder eine parasitäre Personalpolitik noch ideologischen Druck, um Kommunalverwaltungen deutschlandweit zur Mitarbeit im polykratischen NS-Staat zu bewegen. Kooperation, nicht Konfrontation stand auf der Tagesordnung. Aus purem Machterhalt kooperierten die alten Funktionseliten mit den »neuen Herren«. Hand in Hand arbeiteten sie bei der Errichtung einer auf rassistischen und vormodernen Grundlagen bestehenden Volksgemeinschaft »dem Führer entgegen«. Um angesichts des hemmungslosen Wucherns von neuen NS-Institutionen nicht vom Geschäftsgang der Macht ausgeschlossen zu werden, entwickelten Verwaltungen Initiativen »von unten«. Durch Adaption ideologischer Zielvorgaben trugen sie zur Radikalisierung der NS-Politik nicht unwesentlich bei, wie das Fallbeispiel Konstanz belegt.
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