Anfechtungsgesetz (AnfG)
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Ein Gläubiger hat außerhalb eines Insolvenzverfahrens die Möglichkeit, Rechtshandlungen des Schuldners, die ihn benachteiligen, anzufechten. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich im Anfechtungsgesetz. Oft handelt es sich bei den anfechtbaren Rechtshandlungen um unentgeltliche Zuwendungen oder Vermögensverschiebungen.
Vorteile auf einen Blick
- der Klassiker zum Anfechtungsrecht
- Praktikerkommentar
- mit aktueller Rechtsprechung
Zielgruppe
Für Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Richter, Rechtspfleger, Notare, Wirtschafts- und Steuerberater, Banken, Versicherungen und ganz allgemein alle in der Gläubigerberatung tätigen Personen.
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