Änderungen in der praktischen sozialen Arbeit durch die DSGVO
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Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Sozialpädagogik / Sozialarbeit, Note: 1, 3, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit schnellen, günstigen, passenden und praxistauglichen Umsetzungsmöglichkeiten der DSGVO im Bereich der sozialen Arbeit. Nach einem kurzen Exkurs in die historische Entwicklung des Datenschutzes, wird im darauffolgenden Kapitel die DSGVO vorgestellt, gleichzeitig werden Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu den vorherigen Regelungen herausgearbeitet. Vorgestellt werden allerdings nur die Regelungen, die im Rahmen der Forschung im fünften Kapitel, und damit für die praktische soziale Arbeit vor Ort, relevant sind. Abschließend wird ein Fazit gezogen. Datenschutz ist aufgrund der schnellen Fortschritte und Entwicklungen neuer technischer Innovationen sowie durch die fortschreitende Digitalisierung und korrespondierende Globalisierung ein sehr dynamisches Rechtsfeld. Damit gehen große Herausforderung vor allem seitens der Unternehmen einher, ihre Organisationsstruktur, Prozesse und Dokumente an neue rechtliche Vorgaben anzupassen. Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat ebenfalls so einen Prozess ausgelöst. Die DSGVO umfasst weitreichende Regelungen gekoppelt mit abstrakten Ausführungen mit nur wenigen weiterführenden Hinweisen durch die europäischen Datenschutzbehörden - diese sind ebenfalls abstrakt und daher wenig praxistauglich. Zudem liegt ihnen meistens eine (besonders) strenge Auslegung der DSGVO zugrunde, was die Anpassung weiter erschwert. Grundsätzlich zeichnet sich der Datenschutz durch die DSGVO im Moment also durch Umsetzungsdefizite aus.Daraus ergibt sich Handlungsbedarf seitens der Gesetzgeber, der Gerichte sowie der Datenschutzaufsichtsbehörden, mit Entscheidungs-, Orientierungshilfen, Stellungnahmen, Urteilen und Beschlüssen zur Definition unbestimmter Rechtsbegriffe beizutragen und weitere Konkretisierungen zu schaffen, womit sie ihren Teil zur verbesserten Datenschutzpraxis und Entwicklung von "Best Practices" beitragen werden. Aufgrund der Dauer dieser Verfahren wird die DSGVO uns daher noch lange beschäftigen. Bis die genannten Institutionen soweit sind, müssen Unternehmen, die ihre Prozesse an die DSGVO anpassen (müssen), in Eigenregie die Relevanz der eigenen Datenverarbeitung ermitteln und notwendige Anpassungen ableiten und umsetzen.
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