Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) und deren Auswirkungen auf die Restrukturierungsbranche
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Diplomarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1, 7, Universität Siegen (Fachbereich 5 - Wirtschaftswissenschaften), Sprache: Deutsch, Abstract: Unternehmen stehen ständig vor den Herausforderungen sich verändernder Markt- und
Wettbewerbsbedingungen.1 Eine kontinuierliche Anpassung an externe Einflüsse ist dabei
zwingender Bestandteil der Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit.2 Werden
Nachfragerückgänge oder Wettbewerbsveränderungen verkannt oder wird unzulänglich auf
sie reagiert oder werden ineffiziente Unternehmensstrukturen beibehalten, drohen existenzgefährdende
Handlungsunfähigkeit und Liquiditätsengpässe3: Die "Unternehmenskrise"4.
Die Heilung der Unternehmenskrise ("Sanierung"5) stellt das primäre Ziel jener Akteure dar,
die sich der Wiederherstellung von "Ertragskraft und Innovationsfähigkeit" verschrieben haben:
6 Die Eigentümer des Unternehmens, Führungskräfte, Kreditinstitute, Finanzinvestoren,
spezialisierte Unternehmensberater und Anwaltskanzleien, Wirtschaftsprüfer und Interim-
Manager, jene Personengruppen die unter dem Sammelbegriff der Restrukturierungsbranche
zusammengefasst werden oder direkt von ihr betroffen sein können.7
Die Sanierung umfasst die Instrumente, mittels derer die Überlebensfähigkeit eines Unternehmens
nachhaltig gesichert werden kann.8 Während die Sanierung i. e. S. lediglich finanzwirtschaftliche
Maßnahmen umfasst, die regelmäßig nicht ausreichend sind, ein Unternehmen
aus der Krise zu führen, sind unter dem Sanierungsbegriff i. w. S. auch strategische
und operative Maßnahmen, wie z. B. Veränderungen in den leistungswirtschaftlichen Betriebsbereichen
und sonstige strukturelle Maßnahmen zu fassen.9 Unter dem Begriff der
Restrukturierung werden mittel- bis langfristige Maßnahmen zusammengefasst.10 Darüber
hinaus wird auch für finanzwirtschaftliche Maßnahmen der Begriff der Restrukturierung verwendet,
wie dies z. B. bei der bilanziellen Restrukturierung der Fall ist, unter die alle "eigenund
fremdkapitalbasierten Instrumente" fallen.11 Wie zu erkennen ist, überschneiden sich die
Begriffe inhaltlich.
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