Amt Lichtenau
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Der vorliegende Band der Trauregister-Reihe fasst 7852 Trau-Einträge aus den Kirchenbüchern des ehemaligen Amtes Lichtenau in Hessen zusammen und bietet damit Familienforschern eine ideale Basis, die Herkunft einer Familie überregional zu erforschen.
Seinen Ursprung hat das Amt Lichtenau in der Herrschaft der Grafen von Reichenbach, die auf der gleichnamigen Burg bei der Ortschaft Reichenbach residierten. Nachdem selbige 1233 an die Landgrafen von Thüringen und von da 1247 an die hessischen Landgrafen gekommen war, dürfte die Gründung des Amtes Reichenbach nicht mehr allzu lange gedauert haben. Ab 1315 wird ein landgräflicher Amtmann genannt, der auf der Burg residierte. Nach Gründung der Stadt Lichtenau kurz vor 1289 verlor die Burg zunehmend an Bedeutung. 1490 verlegte der Amtmann seinen Sitz von der Burg in die Stadt Lichtenau. Um 1550 wurde die Burg auf Befehl Kaiser Karl V. geschleift und verfiel zur Ruine. In diese Zeit fällt auch die Umbenennung von Amt Reichenbach in Amt Lichtenau. 1585 gehörten zum Amt außer der Stadt die landgräflichen Dörfer Fürstenhagen, Hausen, Hollstein, Hopfelde, Laudenbach, Quentel (welches bis 1527 zum Amt Spangenberg gehört hatte und dann im Tausch gegen die Dörfer Vockerode-Dinkelberg und Weidelbach zum Amt kam), Reichenbach, Rommerode, Velmeden, Walburg, Waldkappel, Wickersrode und die Dörfer des Adels Epterode (gehörte 1747 zur Vogtei Rückerode), Friemen, Harmuthsachsen, Hasselbach, Küchen, Retterode und Wollstein. 1699 kam die Hugenottensiedlung St.Ottilien und 1777 die Kolonie Friedrichsbrück dazu. In dieser Form hatte das Amt Lichtenau bis zum Jahr 1821 Bestand und ging bei der großen hessischen Verwaltungsreform in den neugeformten Landkreis Witzenhausen über.
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