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Amicus curiae und Dritte nach BVerfGG

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Der Beitrag untersucht, ob das Institut des amicus curiae in das deutsche Verfassungsprozessrecht eingeführt werden kann. Im anglo-amerikanischen Rechtskreis ist es seit dem 13. Jahrhundert bekannt und inzwischen auch im internationalen Recht heimisch geworden. Auch im deutschen privaten und öffentlichen Recht sind Beteiligungen nicht parteigebundener Dritter bekannt. Im deutschen Verfassungsprozessrecht hingegen ist das Institut des amicus curiae fremd. Die Schrift skizziert im ersten Teil die Entwicklungen im anglo-amerikanischen Rechtskreis, arbeitet den Funktionswandel der amicus curiae-Interventionen vor dem U.S. amerikanischen Supreme Court heraus und stellt Beteiligung von Dritten in der inter- und supranationalen, der europäischen sowie der deutschen Zivil- und Verwaltungsgerichtsbarkeit vor. Der zweite Teil befasst sich ausführlich mit §§ 27a und 94 BVerfGG, der am Verfahren nicht beteiligten Dritten ein Äußerungsrecht gewährt und prüft in rechtssoziologischer Perspektive seinen Gebrauch. Es bestehen große Unterschiede bei der Anwendung dieses Rechts durch das Bundesverfassungsgericht gegenüber der Praxis des amicus curiae beim U.S. Supreme Court. Einige Argumente sprechen für eine Einführung des amicus curiae auch im deutschen Verfassungsprozessrecht.
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32,50 CHF

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