Allgemeines Berggesetz für die Preußischen Staaten vom 24. Juni 1865
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Frontmatter -- Inhaltsverzeichniß -- I. Verordnung, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das Gebiet des vormaligen Königreichs Hannover. Vom 8. Mai 1867 -- II. Verordnungen, betr. die Bezirke und das Ressort der Bergbehörden im Gebiete des vormaligen Königreichs Hannover -- III. Verordnung, betreffend die Einführung des Allgemeinen Berggesetzes vom 24. Juni 1865 in das mit der Preußischen Monarchie vereinigte Gebiet des vormaligen Kurfürstenthums Hessen und der vormaligen freien Stadt Frankfurt, sowie der vormals Königlich Baierischen Landestheile. Vom 1. Juni 1867 -- IV. Verordnungen, betreffend die Bezirke und das Ressort der Bergbehörden im Gebiete des vormaligen Kurfürstenthums Hessen und der vormaligen freien Stadt Frankfurt, sowie der vormals Königlich Baierischen Landestheile -- Front matter 2 -- Erster Titel. Allgemeine Bestimmungen -- Zweiter Titel. Von der Erwerbung des Bergwerkseigenthums -- Dritter Titel. Von dem Bergwerkseigenthume -- Vierter Titel. Von den Rechtsverhältnissen der Mitbetheiligten eines Bergwerks -- Fünfter Titel. von dm Rechtsverhältnissen Zwischen den Bergbantreibenden und den Grundbesitzern -- Sechster Titel. Von der Aufhebung des Bergwerkseigenthums -- Siebenter Titel. Von den Knappschaftsvereinen -- Achter Titel. Von den Bergbehörden -- Neunter Titel. Von der Bergpolizei -- Zehnter Titel. Provinzialrechtliche Bestimmungen -- Elfter Titel. Uebergangsbestimmungen -- Zwölfter Titel. Schlußbestimmungen -- (D. S.) Wilhelm -- Inhalt des Gesetzes -- Backmatter
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