Allgemeiner Teil des BGB
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Im 1. Buch des BGB sind überwiegend die "vor die Klammer" gezogenen allgemeinen Regeln enthalten. Deren Bedeutung ergibt sich aber weithin erst aus der Anwendung auf die besonderen Problemlagen des Schuldrechts usw. Erst aus den dort geltenden Ausnahmen folgt die Tragweite der Grundsätze des Allgemeinen Teils. Ein Lehrbuch muss diesen Zusammenhängen Rechnung tragen und ist darauf angewiesen, immer wieder die Querverbindungen zum Stoff der Besonderen Teile des BGB herzustellen. Es ist das besondere Anliegen des Autors, diese Verbindungen herauszuarbeiten und sie transparent zu machen. Die Darstellung genügt damit vor allem den Bedürfnissen der fortgeschrittenen Studierenden. Sie will aber auch dem interessierten Anfänger verständlich sein und ihm neben der Kenntnis des Allgemeinen Teils auch frühzeitig Einblick in die Probleme der Besonderen Teile des BGB vermitteln.
Erscheint im April