Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger
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Steuerrechtliche Überlegungen sind sowohl für Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher (kommunaler oder kirchlicher) Trägerschaft als auch in freigemeinnütziger oder privater (körperschaftsteuerpflichtiger) Trägerschaft immer wichtiger geworden.
Dies hat die aktuelle, alle Trägerarten betreffende Debatte über die Umsatzsteuerbefreiung oder -pflicht der Abgabe von patientenindividuell hergestellten Medikamenten sowie von Fertigarzneimitteln im ambulanten Bereich und - bei gemeinnützigen Trägern - über den zutreffenden Steuersatz im Falle der Steuerpflicht einmal mehr exemplarisch deutlich gemacht.
Andere wichtige aktuelle Themen der Praxis stellen die (im Umbruch befindliche) umsatzsteuerliche Organschaft sowie - bei öffentlich-rechtlichen Trägern - die Neuregelungen des § 2b UStG dar, deren "Scharfschaltung" (ein letztes Mal?) auf den 01.01.2023 verschoben worden ist.
Für private Träger ist die zum 01.01.2020 geschaffene, EU-rechtlich und verfassungsrechtlich umstrittene Neufassung der Umsatzsteuerbefreiung ihrer Krankenhausleistungen und der damit eng verbundenen Umsätze in § 4 Nr. 14 Buchst. b UStG von erheblicher Wichtigkeit.
Gemeinnützige Träger sind derzeit einerseits mit Themen rund um sog. steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe, z. B. der Personal- und Sachmittelgestellung an sog. Altverträgler, oder der Mitarbeiterbeköstigung bzw. mit der Entgeltbemessung für sog. Serviceleistungen, befasst, andererseits mit der (nicht nur satzungsmäßigen) Vorbereitung auf mögliche Erleichterungen bei der Errichtung bzw. dem Betrieb von Service-Gesellschaften und bei gemeinnützigen Holding-Körperschaften, die der Gesetzgeber demnächst im Rahmen eines Gemeinnützigkeitsrechts-Reformgesetzes schaffen könnte.
Vor diesem Hintergrund ist eine erneute Aktualisierung der letzten Auflage des vorliegenden Werkes vom Dezember 2015, in welcher weitere "spannende" Steuer-Themen anzusprechen sind, dringend geboten. Erörtert wird umfassend und praxisnah der Rechtsstand zum 01.01.2021, wobei die bis zum 31.12.2020 verfügbaren Informationen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung (des EuGH und der nationalen Finanzgerichte), Finanzverwaltung und Schrifttum verarbeitet worden sind. Abgerundet wird die Darstellung durch Hinweise auf mögliche weitere Rechtsänderungen, die in 2021 beschlossen werden und zum 01.01.2022 in Kraft treten könnten.
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