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Agrarpolitik der Europäischen Union

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Quelle: Wikipedia. Seiten: 39. Kapitel: Gemeinsame Agrarpolitik, Gemeinsame Fischereipolitik, TRACES, Agrarstruktur, Milchquote, Flächenstilllegung, Förderprogramme der EU, Exportsubvention, Direktzahlung, Mansholt-Plan, LEADER, Cross Compliance, Agenda 2000, Europäischer Ausrichtungs- und Garantiefonds für Landwirtschaft, Energiepflanzenprämie, Agrarmarktordnung, Standarddeckungsbeitrag, Butterberg, Europäische Zuckermarktordnung, Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Kommissar für Fischerei und maritime Angelegenheiten, Ausgleichszulage für Benachteiligte Gebiete, Modulation, Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, InVeKoS, Produktionserstattung, Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums, Blair-House-Abkommen, Sonderausschuss Landwirtschaft, Interventionspreis, Ausschuss für Fischerei, Finanzinstrument für die Ausrichtung der Fischerei, Agrarreform. Auszug: Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ist ein Politikbereich der Europäischen Union. Sie beruht auf zwei sogenannten Säulen: den gemeinsamen Marktordnungen und der Entwicklung des ländlichen Raums. Zuständig für die Rechtsetzung im Bereich der GAP ist der Rat für Landwirtschaft und Fischerei, dessen Sitzungen vom Sonderausschuss Landwirtschaft vorbereitet werden. Verordnungen und Richtlinien werden überwiegend von der EU-Kommission ausgearbeitet. Verantwortlich ist hierbei der Kommissar für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung und die ihm zugeordnete Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Bis zum Vertrag von Lissabon (1. Dezember 2009) musste das Europäische Parlament vor Entscheidungen lediglich angehört werden. Nun entscheidet es auch in der Agrarpolitik mit, wobei die Fronten weniger zwischen Parteien sondern mehr zwischen "nationalen Interessen" liegen. Für das Thema zuständig im Europäischen Parlament ist der Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung. Der Anteil der Agrarausgaben am EU-Budget ist rückläufig, er macht derzeit etwa 42 Prozent aus (circa 59, 5 Milliarden Euro, Stand: 2010). Als Ausgleich dafür, dass die meisten Agrarpreise seit 1995 in die Nähe des Weltmarktpreises gesunken sind, erhalten europäische Landwirte Direktzahlungen, die unabhängig von der produzierten Menge gewährt werden. Ohne diese Zuwendungen müssten die meisten Landwirte aufgeben. Die Unterzeichnung des Vertrages von Rom 1957, welcher die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) begründete, führte zur Entwicklung einer gemeinsamen Agrarpolitik (GAP). Sie wurde 1958 auf der Konferenz von Stresa beschlossen und trat 1962 in Kraft. Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs lag die europäische Landwirtschaft am Boden und jene Staaten, die später die EWG gründen sollten, waren zur Ernährung ihrer Bevölkerung auf Nahrungsmittelimporte angewiesen. Im Falle Deutschlands wurden zudem diese Nahrungsmittelimporte bis 1952 überwiegend von den USA finanziert, da Deuts
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