AGB-BSK Begleitung + Geschäftsbesorgung 2021
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Der Bezug des Kommentars ist auch bei der Genossenschaft für Schwertransporte und Kranarbeiten (GENOSK) eG. unter www.schwergut-online.de möglich.
Die BSK vertritt die Interessen der Auftragnehmerseite (Begleitunternehmen) und der Auftraggeberseite (Kran- und Schwertransportunternehmen) gleichermaßen und hat mit den vorliegenden AGB ein interessengerechtes Bedingungswerk geschaffen.
Daher empfiehlt die BSK ihren betroffenen Mitgliedsunternehmen unverbindlich die AGB-BSK Begleitung + Geschäftsbesorgung 2021 in der Fassung vom 1. Oktober 2021 zur Anwendung.
Die Autoren haben an der Erarbeitung der AGB-BSK Begleitung + Geschäftsbesorgung 2021 maßgeblich mitgearbeitet und erläutern in diesem Praktiker-Kommentar die einzelnen Ziffern des Regelwerks.
Praxisorientiert und kompakt erklären die Autoren, wann die AGB verwendet werden sollen, wie diese in den Vertrag aufgenommen werden können, welche Hürden bestehen können und wie die konkrete Umsetzung aussieht.
Zusätzlich hilfreich sind zwei Sonderkapitel, die in die Thematik der rechtlichen Grundlagen der Begleitung und des Einsatzes von Verwaltungshelfern einführen und sich kritisch mit der geübten Praxis auseinandersetzen.
Ein unverzichtbares Standardwerk für Begleitunternehmen, Unternehmen aus der Schwergut- und Autokranbranche, Rechtsanwälte, Richter, Versicherer und Versicherungsmakler sowie für Studierende an Hoch-, Fach- und Verwaltungsschulen.
EXTRA: Dank des kostenlosen enthaltenen E-Books stehen Nutzern eines Endgeräts mit PDF-Reader (PC, Tablet, Smartphone) die Inhalte des Werks auch elektronisch und mit Suchfunktion zur Verfügung.
Folgt in ca. 2-3 Arbeitstagen