Abwicklungsstörungen bei Kaufverträgen
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Die Lieferung einer defekten Maschine oder eines gefälschten Bildes führt beim Käufer zu negativen Folgen (Schäden an anderen Sachen, Haftungsschäden usw.). Wegen der unklaren Rechtsprechung zum Eigenschaftsbegriff sind Haftungsumfang und Verjährung im deutschen Recht kaum vorherzusagen. Der funktionale Vergleich fragt auch im Hinblick auf die Schuldrechtsform nach den Lösungen des italienischen Rechts. In Italien werden von der Haftung aus Art. 1490 (Fehler) und 1497 (Zugesicherte oder für den vorgesehenen Gebrauchwesentliche Eigenschaften) codice civile auch Mangelfolgeschäden umfaßt. Art. 1512 codice civile enthält einen besonderen Garantietatbestand für Maschinen. Darüber hinaus werden Ansprüche aus Deliktsrecht und Produkthaftung in beiden Ländern dargestellt und verglichen.
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