Absprachen im französischen Strafverfahren?
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Das Werk analysiert aus einem deutschem Blickwinkel das im französischen Strafverfahren weitreichendste konsensuale Verfahren ("Comparution sur reconnaissance préalable de culpabilité") und setzt es in Bezug zu weiteren konsensualen Verfahren im französischen und deutschen Strafprozess. Der Staatsanwalt schlägt in diesem Verfahren dem geständigen Beschuldigten die Strafe vor, der Richter bestätigt sie nach öffentlicher Anhörung des Beschuldigten. Die Vereinbarkeit mit den Grundsätzen des Strafverfahrens wird geprüft und die Besonderheiten des Verfahrens (Pflichtverteidigung, Trennung vom herkömmlichen Verfahren, Geständnis im Vorfeld, öffentliche richterliche Überprüfung, Ausschluss von Tätergruppen, die anfällig für falsche Geständnisse sind, eingeschränkter Anwendungsbereich und Rechtsfolgen) werden erläutert. Durch Darstellung von statistischen Erhebungen und Studien wird die praktische Relevanz der diskutierten Fragestellungen und dargestellten Verfahrensarten verdeutlicht.
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