50 Jahre Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit in Rheinland-Pfalz
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Dem Verfassungsgerichtshof des Landes obliegt der Schutz der Landesverfassung im Verhältnis der Verfassungsorgane untereinander, aber auch zwischen Staat und Bürgern. Den Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht ist die Aufgabe zugewiesen, die Rechte der Bürger gegenüber der öffentlichen Gewalt zu schützen und dabei einen vernünftigen Ausgleich mit den Belangen des Gemeinwohls herbeizuführen. Das 50jährige Bestehen beider Institutionen, das mit dem Jubiläum des Landes Rheinland-Pfalz zusammenfällt, hat Angehörige beider Gerichtsbarkeiten sowie der Rechtspflege nahestehende Persönlichkeiten veranlaßt, noch einmal die Anfänge aufzuzeigen, die weitere Entwicklung nachzuzeichnen und daraus auch Erkenntnisse für die zukünftige Arbeit zu gewinnen. Eine reichhaltige Bebilderung trägt zur Anschaulichkeit bei.
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