50 Jahre Bundespatentgericht
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Die Errichtung des Bundespatentgerichts am 1. Juli 1961 und sein nunmehr 50-jähriges Bestehen sind Anlass für die Herausgabe dieser Festschrift. Was anfangs nicht zu hoffen war, ist mit den vielen Beiträgen der Autorinnen und Autoren entstanden: eine abwechslungsreiche Lesereise durch 50 Jahre Geschichte des Bundespatentgerichts sowie durch patent- und markenrechtliche Diskurse in einem nationalen wie internationalen Kontext - bis hin zur aktuellen Rechtsprechung deutscher und ausländischer Gerichte auf dem Gebiet des geistigen Eigentums.
Im Sommer 1961 nahm das Bundespatentgericht auf der Grundlage eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 13. Juni 1959 seine Arbeit in München auf. In den zurückliegenden 50 Jahren hat sich mit dem Bundespatentgericht das jüngste der deutschen Bundesgerichte in der Rechtsprechung unseres Landes etabliert.
Das Gericht genießt auch in internationalen Fachkreisen eine hohe Reputation. So wurde das Modell eines eigenständigen Gerichts für den gewerblichen Rechtsschutz unter Miteinbeziehung von technischen Richterinnen und Richtern in zahlreiche nationale und internationale Rechtssysteme übernommen. Eindrucksvoll veranschaulicht wird dies durch die überragende Beteiligung und Mitwirkung der zahlreichen, namhaften Experten, die die Autorenschaft der vorliegenden Festschrift begründen.
Herausgegeben von den Vorsitzenden Richtern am Bundespatentgericht München Achim Bender, Klaus Schülke und Dr. Volker Winterfeldt
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