4. Praxistagung Deponie 2010
BücherAngebote / Angebote:
Am 10.12.2008 ist die novellierte Europäische Abfallrahmenrichtlinie in Kraft getreten,
mit der wichtige Weichenstellungen neu gesetzt werden. Beispielsweise soll der Abfallbegriff
konkreter bestimmt werden (z. B. Abgrenzung zu Nebenprodukten, Festlegungen
zur Dauer der Abfalleigenschaft). Weitere Veränderungen beinhalten die Ablösung
der dreistufigen Abfallhierarchie durch eine fünfstufige Abfallhierarchie sowie veränderte
Vorgaben zur Abfallwirtschaftsplanung. Die Bundesregierung plant, neben der Anpassung
an das europäische Recht auch weitere Veränderungen vorzunehmen. Dies betrifft
insbesondere Neujustierungen im Bereich der gesetzlichen Überlassungspflichten.
Der deutsche Gesetzgeber muss das gegenwärtige Abfallrecht bis zum 10.12.2010 an
die geänderte europäische Rechtslage anpassen. Nach einem ersten Arbeitsentwurf
hat das BMU im Sommer 2010 den Referentenentwurf eines Kreislaufwirtschaftsgesetzes
vorgelegt, das das gegenwärtig geltende Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz ablösen
soll.
Folgt in ca. 5 Arbeitstagen