20 Jahre deutsch-polnischer Nachbarschaftsvertrag
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Mit dem Abschluss des »Vertrages über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Polen« am 17. Juni 1991 wurde die Erwartung verbunden, auf der Grundlage von Offenheit und Ehrlichkeit im Dialog zu einer weitgehenden Annäherung und Lösung noch bestehender Probleme zu gelangen. Heute sind Deutschland und Polen längst Partner in der Europäischen Union. Die Menschen der beiden Staaten nutzen die offenen Grenzen für mannigfache und intensive Begegnungen.
Aus Anlass des 20. Jahrestags des Vertragsschlusses galt es, eine wahrhaftige Bilanz des Erreichten zu ziehen. Die Kulturstiftung der deutschen Vertriebenen unternahm dies mit einer internationalen Fachtagung, zu der Völkerrechtler, Politikwissenschaftler, Historiker, Vertreter von Kirchen und Kulturinstitutionen sowie Heimatvertriebene und Vertreter der deutschen Volksgruppe in Polen eingeladen waren. Die Beiträge von Wissenschaftlern aus beiden Ländern zeigten, dass man vor dem Hintergrund der beiderseitigen traumatischen Erfahrungen des 20. Jahrhunderts und weiterer offener Punkte nicht leichtfertig von einer »Normalität« in den Beziehungen sprechen kann. So bestehen trotz umfassender rechtlicher Absicherung der deutschen Volksgruppe in der Praxis weiter Defizite hinsichtlich kultureller und sprachlicher Identitätspflege. Auf Jahre hinaus werden gemeinsame Bemühungen erforderlich sein, um das, was vor 20 Jahren proklamiert wurde, dauerhaft mit Leben zu erfüllen und so zu einem vertrauensvollen, gutnachbarschaftlichen Verhältnis zu gelangen, das auch jenseits offizieller vertraglicher Regelungen trägt.
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